IB Bauklimatik und Baubiologie
Dipl.-Ing. Peter Franck
Unabhängiger Energieberater
Baubiologe IBN
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Primärenergiebedarf

Die Energieeinsparverordnung (seit 01.10.2009: EnEV 2009) wie unterscheidet zwei Arten von Energieausweisen:
Energieausweis auf Bedarfsbasis (Energiebedarfsausweis):
Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs des Gebäudes, basierend auf der Ermittlung der energetischen Kennwerte der Gebäudehülle (Außenwände, Fenster, Bodenplatte, Dach) sowie der Gebäudetechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung). Er liefert damit die Grundlage für die Benennung konkreter energetischer Sanierungsmaßnamen.
Der Energiebedarfsausweis ist u.a. Voraussetzung für die Beantragung zinsgünstiger Kredite bei der KfW-Förderbank wie auch der sächsischen Aufbaubank.
Energieausweis auf Verbrauchsbasis (Energieverbrauchsausweis):
Energieausweis auf der Grundlage des nachgewiesenen Energieverbrauchs von mindestens drei aufeinanderfolgenden zeitnahen Abrechnungsperioden (z.B. Heizkostenabrechnung). Er liefert keine Grundlage für konkrete energetische Sanierungsmaßnahmen, da die tatsächliche energetische Qualität von Gebäudesubstanz und Haustechnik nicht erfasst wird.
Checkliste: Der richtige Energieausweis im Wohnbestand ?
Für Nichtwohngebäude ist ein Energieausweis bei Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis ab dem 1.Juli 2009 Pflicht. Für bestimmte öffentlich genutzte Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und hohem Besucherverkehr besteht zudem Aushangpflicht.
Keine Ausstellungspflicht für Energieausweise besteht für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.
Gebäude mit einem aktuell gültigen Energieausweis (auch "Sächsischer Energiepass") benötigen einen neuen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Empfohlene Links Energieberatung:
www.kfw-foerderbank.de
www.bafa.de
www.sab.de
www.dena.de
www.zukunfthaus.de